Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Plattform „unsere-vereinsapp.de"

Status: Entwurf, noch nicht rechtlich geprüft.

Dokumentstand: 2026-05-16 (Version v1)

Geltungsrichtung: Diese Nutzungsbedingungen gelten zum einen gegenüber dem Verein als zahlendem Kunden und zum anderen gegenüber den natürlichen Personen, die einen persönlichen Account nutzen (Mitglieder und Gäste eines Vereins). Welche Regelungen für wen gelten, ist im jeweiligen Abschnitt gekennzeichnet.

Präambel: Wertegrundlage der Plattform

„Unsere Vereinsapp" ist eine Plattform für Vereine und Gruppen, die ein respektvolles, diskriminierungsfreies und demokratisches Miteinander leben möchten. Die Plattform versteht sich ausdrücklich als queer-freundlich, trans-freundlich, vielfaltsbejahend und als klare Absage an jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Diese Wertegrundlage ist kein unverbindliches Leitbild, sondern ein fester Bestandteil des Vertrags. Mit der Nutzung der Plattform erkennen sowohl der Verein als auch jede Endnutzerin und jeder Endnutzer diese Wertegrundlage und die daraus folgende Werte- und Inhaltsrichtlinie (§ 9 dieser Nutzungsbedingungen) als verbindlich an.

Ein Verstoß gegen diese Wertegrundlage kann zur Sperrung des Zugangs oder zur Beendigung des Vertrags führen. Die Einzelheiten regelt § 12.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

(1) Anbieter und Betreiber der Plattform „unsere-vereinsapp.de" (nachfolgend „Plattform") ist:

Moritz Karls
Hildtstraße 3, 74189 Weinsberg, Deutschland
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE461065330
E-Mail: unsere-vereinsapp@mkarls.de
Meldung von Rechtsverstößen: abuse@mkarls.de

Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Auf den Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

(2) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform und der über sie bereitgestellten Vereinsapp. Sie gelten gegenüber dem Verein als Kunden sowie gegenüber allen Personen, die einen persönlichen Account auf der Plattform nutzen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen eines Vereins werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(3) Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen gelten folgende Begriffe:

  • Plattformbetreiber: der unter Absatz 1 genannte Anbieter.
  • Verein: der Verein oder die Gruppe, der bzw. die die Plattform als Kunde nutzt und das Abonnement bezahlt.
  • Vereinsapp: der dem Verein zugewiesene, abgegrenzte Bereich der Plattform, der über eine eigene Subdomain in der Form vereinsname.unsere-vereinsapp.de erreichbar ist.
  • Endnutzer: jede natürliche Person, die einen persönlichen Account auf der Plattform besitzt, insbesondere Mitglieder und Gäste eines Vereins. Die Bezeichnung ist geschlechtsneutral zu verstehen und umfasst Personen jeden Geschlechts.
  • Vereinsleitung: Personen, die in einer Vereinsapp über die Berechtigung „Vereinsapp verwalten" verfügen und den Verein nach außen vertreten.

(4) Mit jedem Verein wird zusätzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen (siehe § 13). Soweit sich der AVV und diese Nutzungsbedingungen im Bereich des Datenschutzes widersprechen, gehen die Regelungen des AVV vor.

§ 2 Vertragsstruktur: zwei getrennte Vertragsbeziehungen

(1) Die Plattform stellt jedem Verein einen eigenen, von anderen Vereinen getrennten Bereich (Vereinsapp) mit eigener Subdomain bereit. Daraus ergeben sich zwei rechtlich voneinander getrennte Vertragsbeziehungen:

  • Plattformbetreiber und Verein: Gegenstand ist die Bereitstellung der Vereinsapp als Software gegen Zahlung des Abonnements, einschließlich Konfiguration, Mitgliederverwaltung und Branding. Hierfür gelten insbesondere die §§ 4 bis 6, 13 bis 16.
  • Plattformbetreiber und Endnutzer: Gegenstand ist die Bereitstellung des persönlichen Accounts (Anmeldedaten, Profil, Anzeigename, Zugang zu den Vereinsapps, in denen die Person Mitglied ist) sowie der zugehörigen System-E-Mails. Hierfür gelten insbesondere die §§ 4, 7 und 8.

(2) Ein Endnutzer kann mit einem einzigen Account Mitglied in mehreren Vereinen sein. Der Account besteht unabhängig davon, ob und in welchen Vereinen die Person aktuell Mitglied ist.

(3) Eine Mitgliedschaft in einer Vereinsapp kommt ausschließlich über eine Einladung des jeweiligen Vereins zustande (individuelle Einladung per E-Mail oder Sammeleinladung über Link oder QR-Code). Eine Aufnahme in eine Vereinsapp ohne Einladung des Vereins ist nicht vorgesehen.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Plattformbetreiber stellt dem Verein eine internetbasierte Vereinsverwaltungs-Software als Dienst zur Nutzung über den Internetbrowser bereit (Software as a Service). Eine Installation auf eigenen Geräten ist nicht erforderlich.

(2) Der Funktionsumfang ist modular aufgebaut. Einzelne Module können vom Verein zu- und abgeschaltet werden. Zum Vertragsgegenstand gehören insbesondere die folgenden, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verfügbaren Funktionen:

  • Mitgliederverwaltung sowie ein Rollen- und Berechtigungssystem,
  • ein Veranstaltungskalender,
  • ein Buchungssystem für Räume, Plätze und Anlagen,
  • eine Dokumentenablage,
  • vereinsinterne Mitteilungen der Vereinsleitung an die Mitglieder,
  • ein Ticket- und Anfragesystem,
  • die Vereinsverwaltung sowie die Abrechnung des Abonnements.

Einzelne Bereiche (zum Beispiel Veranstaltungskalender oder Buchungssystem) können vom Verein optional auch öffentlich sichtbar gemacht werden. Der Verein kann die Vereinsapp außerdem mit eigenem Logo, Hintergrundbild und einer Primärfarbe gestalten.

(3) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach den jeweils zum Vertragsschluss verfügbaren Modulen. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen zu ergänzen oder zu verändern, solange der vertragsgemäße Gesamtnutzen der Vereinsapp dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.

(4) Für Endnutzer umfasst die Leistung die Bereitstellung des persönlichen Accounts zur Anmeldung (E-Mail-Adresse und Passwort), die Verwaltung des eigenen Profils (einschließlich frei wählbarem Anzeigenamen und Profilbild), den Zugang zu den Vereinsapps, in denen die Person Mitglied ist, sowie den Empfang notwendiger System-E-Mails.

(5) Nicht Gegenstand des Vertrags ist die inhaltliche Prüfung der von Vereinen oder Endnutzern eingestellten Inhalte; hierfür gilt § 8. Ebenfalls nicht Gegenstand der derzeitigen Leistung ist ein Einzug von Mitgliedsbeiträgen innerhalb eines Vereins. Die Plattform rechnet ausschließlich das eigene Abonnement gegenüber dem Verein ab. Der Plattformbetreiber versendet keine Werbung oder Newsletter an die Endnutzer.

§ 4 Vertragsschluss, Registrierung und Mindestalter

4.1 Vertragsschluss mit dem Verein

(1) Der Verein registriert sich selbst über die Plattform. Mit Abschluss der Registrierung werden der Vereins-Account und die zugehörige Subdomain automatisch erstellt; der Nutzungsvertrag kommt mit Abschluss der Registrierung zustande.

(2) Für die Registrierung sind insbesondere folgende Angaben erforderlich: Vereinsname, vollständige postalische Anschrift, eine gültige E-Mail-Adresse sowie, bei einem kostenpflichtigen Plan, eine Zahlungsmethode. Die E-Mail-Adresse wird über einen Bestätigungslink verifiziert.

(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verein diesen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung zum Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 13) ist eine hiervon getrennte, eigenständig zu erteilende Erklärung. Solange der AVV nicht bestätigt ist, sind diejenigen Funktionen der Plattform technisch gesperrt, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitgliedern auslösen, insbesondere das Einladen und Verwalten von Mitgliedern.

(4) Der Plattformbetreiber behält sich vor, eine Registrierung aus wichtigem Grund abzulehnen oder einen bereits eingerichteten Zugang aus wichtigem Grund zu sperren (siehe § 12).

4.2 Vertragsschluss mit dem Endnutzer

(1) Ein persönlicher Account entsteht im Zusammenhang mit einer Einladung durch einen Verein. Eine Registrierung ohne vorherige Einladung ist nicht vorgesehen.

(2) Für den Account sind eine gültige E-Mail-Adresse sowie Vor- und Nachname erforderlich. Bei der Account-Erstellung ist die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen und zur Datenschutzerklärung erforderlich.

(3) Der Account für Endnutzer ist kostenlos. Zwischen dem Plattformbetreiber und dem Endnutzer kommt kein entgeltlicher Vertrag zustande. Hinweise zum Widerrufsrecht enthält die Anlage zu diesen Nutzungsbedingungen.

4.3 Mindestalter

Der eigenständige Abschluss eines Vertrags und die eigenständige Erstellung eines Accounts sind nur Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres gestattet. Für jüngere Personen handeln deren gesetzliche Vertreter. Mit der Account-Erstellung versichert die handelnde Person, dass sie das 16. Lebensjahr vollendet hat oder als gesetzlicher Vertreter für eine jüngere Person handelt.

4.4 Anfragen ohne Account

Ohne Account ist die Erstellung von Support-Anfragen über das öffentliche Kontaktformular möglich. Auch hierbei ist die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen und zur Datenschutzerklärung erforderlich.

§ 5 Preise, Testphase, Abrechnung und Zahlungsverzug

Dieser Abschnitt betrifft ausschließlich das Vertragsverhältnis mit dem Verein.

5.1 Preise und Testphase

(1) Die Nutzung der Vereinsapp kostet derzeit 6 Euro pro Monat. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Plattform angegebene Preis.

(2) Jeder Verein kann die Plattform zunächst 2 Monate kostenlos testen. Während der Testphase ist die Hinterlegung einer Zahlungsmethode nicht erforderlich. Eine automatische Umstellung auf einen kostenpflichtigen Plan ohne Zutun des Vereins findet nicht statt.

5.2 Abrechnung

(1) Die monatlichen Beiträge werden fortlaufend aufsummiert. Eine Abbuchung erfolgt erst, wenn der aufgelaufene Betrag 15 Euro erreicht. Bei einem Monatspreis von 6 Euro ergibt sich daraus in der Regel etwa eine Abbuchung alle drei Monate.

(2) Vor jeder Abbuchung erhält der Verein 7 Tage im Voraus eine Vorankündigung per E-Mail. Diese enthält einen Hinweis darauf, wie der Verein einen Einwand gegen die bevorstehende Abbuchung erheben kann.

(3) Der erste Abrechnungsmonat wird taggenau anteilig berechnet (Anzahl der Kalendertage geteilt durch 31). Ab dem zweiten Monat werden volle Monatsbeiträge berechnet. Die erste Abbuchung beträgt mindestens 4 Euro.

(4) Die Bezahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe, wahlweise per SEPA-Lastschrift oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard).

(5) Für jede Abbuchung wird automatisch eine Rechnung im PDF-Format erstellt (Rechnungsnummer in der Form RE-Jahr-laufende Nummer). Die Rechnung weist aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer gesondert aus.

5.3 Zahlungsverzug

(1) Schlägt eine Abbuchung fehl, informiert der Plattformbetreiber den Verein per E-Mail. Der Einzug wird nach 7 Tagen automatisch ein weiteres Mal versucht.

(2) Schlägt auch der zweite Einzugsversuch fehl, erfolgt kein weiterer automatischer Versuch. Der Plattformbetreiber nimmt zur Klärung persönlich Kontakt mit dem Verein auf.

(3) Werden die offenen Beträge nicht innerhalb von einem Monat beglichen, kann der Plattformbetreiber die Vereinsapp deaktivieren. Bleibt die Vereinsapp anschließend über 3 Monate ununterbrochen deaktiviert, wird sie automatisch vollständig gelöscht. Wird die Zahlung in der Zwischenzeit beglichen, wird die Vereinsapp wieder aktiviert.

(4) Die gesetzlichen Regelungen zum Verzug, einschließlich des Anspruchs auf Verzugszinsen nach den §§ 286 und 288 BGB, bleiben unberührt.

§ 6 Pflichten des Vereins

Der Verein verpflichtet sich insbesondere zu Folgendem:

  • Der Verein veröffentlicht in seiner Vereinsapp eine eigene Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung der Plattform ersetzt diese nicht.
  • Der Verein schließt den Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 13) mit dem Plattformbetreiber ab.
  • Der Verein lädt nur Personen ein, zu deren Einladung er berechtigt ist, und informiert die eingeladenen Personen über die für sie geltenden Datenschutzhinweise.
  • Der Verein hält seine Stammdaten (Vereinsname, Anschrift, Kontakt-E-Mail-Adresse) aktuell, da diese unter anderem für die Rechnungsstellung verwendet werden.
  • Der Verein schützt die Zugangsdaten der Personen seiner Vereinsleitung und gibt sie nicht an Unbefugte weiter.
  • Der Verein stellt sicher, dass die in der Vereinsapp veröffentlichten Inhalte rechtmäßig sind (siehe § 8).
  • Der Verein nimmt seine Aufgaben als datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Daten seiner Mitglieder selbst wahr, insbesondere die Beantwortung von Anfragen betroffener Personen und die Erfüllung der Informationspflichten.
  • Der Verein zahlt das Abonnement fristgerecht (siehe § 5).
  • Der Verein versucht nicht, auf die Daten anderer Vereine zuzugreifen oder die Trennung der Vereinsapps zu umgehen.
  • Der Verein nimmt zur Kenntnis, dass der vereinsinitiierte E-Mail-Versand automatisch ausgesetzt wird, wenn der Anteil unzustellbarer E-Mails einen Wert von 5 Prozent übersteigt. Dies dient dem Schutz des Versandsystems.
  • Der Verein nutzt die Plattform nicht entgegen der Werte- und Inhaltsrichtlinie (§ 9).

§ 7 Pflichten der Endnutzer

Jeder Endnutzer verpflichtet sich insbesondere zu Folgendem:

  • Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse müssen wahrheitsgemäß angegeben werden, da die E-Mail-Adresse zur Anmeldung dient und an sie wichtige System-E-Mails versendet werden. Der Anzeigename ist hingegen frei wählbar; ein Pseudonym ist zulässig.
  • Das Passwort ist vertraulich zu behandeln; der Account darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.
  • Ein hochgeladenes Profilbild darf keine Rechte Dritter verletzen und keine rechtswidrigen oder pornografischen Inhalte zeigen. Alternativ stehen vorgegebene Standardbilder kostenlos zur Verfügung.
  • In Mitteilungen, Anfragen und sonstigen Texten dürfen keine rechtswidrigen Inhalte, keine Beleidigungen und keine Werbung gegenüber anderen Mitgliedern eingestellt werden. Untersagt sind außerdem Inhalte, die gegen die Werte- und Inhaltsrichtlinie (§ 9) verstoßen.
  • Die Sicherheitsmaßnahmen der Plattform dürfen nicht umgangen oder gestört werden.
  • Wird die hinterlegte E-Mail-Adresse geändert, ist die neue Adresse zeitnah über den zugesandten Bestätigungslink zu bestätigen. Solange dies nicht geschehen ist, bleibt die bisherige Adresse in Verwendung.

Können E-Mails an einen Endnutzer dauerhaft nicht zugestellt werden, wird der Versand an diese Adresse automatisch eingestellt. Davon ausgenommen sind notwendige System-E-Mails, etwa zum Zurücksetzen des Passworts. Der Endnutzer kann den Empfang von E-Mails in seinem Profil wieder aktivieren.

§ 8 Inhalte, Verantwortung und Freistellung

(1) Sämtliche von einem Verein oder einem Endnutzer eingegebenen oder hochgeladenen Inhalte sind Inhalte des jeweiligen Vereins oder des jeweiligen Endnutzers. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder und Grafiken, Logos, Veranstaltungsbeschreibungen, Mitteilungstexte, Buchungsnotizen, Dokumente jeder Art, Tickettexte und Kommentare sowie hochgeladene Dateien.

(2) Wer einen Inhalt einbringt, ist für diesen verantwortlich. Der Plattformbetreiber prüft die Inhalte nicht vorab auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit und übernimmt insoweit keine Gewähr. Eine Pflicht zur Vorabprüfung besteht nicht.

(3) Der Verein und der Endnutzer stellen sicher, dass die von ihnen eingebrachten Inhalte keine Rechte Dritter und kein geltendes Recht verletzen. Werden gegen den Plattformbetreiber wegen eines eingebrachten Inhalts Ansprüche Dritter geltend gemacht, stellt die Person, die den Inhalt eingebracht hat, den Plattformbetreiber von diesen Ansprüchen sowie von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung frei. Dies gilt nicht, soweit die Person die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(4) Erlangt der Plattformbetreiber Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt, ist er berechtigt, diesen Inhalt zu sperren oder zu entfernen. Weitergehende Maßnahmen regelt § 12.

§ 9 Werte- und Inhaltsrichtlinie

(1) Diese Richtlinie konkretisiert die Präambel. Sie gilt sowohl für Vereine als auch für Endnutzer und erfasst auch Inhalte und Vereinszwecke, die nicht zwingend strafbar sind, aber mit der Wertegrundlage der Plattform unvereinbar sind.

(2) Die Plattform darf nicht für Inhalte und nicht als organisatorische Grundlage von Vereinigungen genutzt werden, die

  • rechtsextrem, verfassungsfeindlich oder demokratiefeindlich ausgerichtet sind oder verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen,
  • den Nationalsozialismus verharmlosen, relativieren oder verherrlichen,
  • von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geprägt sind, insbesondere durch Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, Queer-Feindlichkeit, Trans-Feindlichkeit, Behindertenfeindlichkeit oder durch die Abwertung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion, ihres Geschlechts, ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer sexuellen Orientierung,
  • zu Hass oder Gewalt gegen Personen oder Gruppen aufstacheln.

(3) Ein Verstoß gegen diese Richtlinie ist ein Grund für eine Sperrung und für die Beendigung des Vertrags nach § 12. Hierfür genügt ein begründeter Verdacht; eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit ist nicht erforderlich. Die jeweilige Reaktion richtet sich nach der Schwere des Verstoßes (siehe § 12).

§ 10 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Plattformbetreiber bemüht sich mit angemessener Sorgfalt um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform. Ein Anspruch auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt.

(2) Für Wartungsarbeiten kann die Plattform vorübergehend nicht erreichbar sein. Planmäßige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab über einen Hinweis in der Anwendung angekündigt, in der Regel mehrere Tage im Voraus. Bei dringenden Arbeiten kann die Vorankündigung kürzer ausfallen; bei kritischen, sicherheitsrelevanten Maßnahmen kann eine Wartung auch ohne Vorankündigung erfolgen. Auch in diesem Fall werden die Nutzer über einen Hinweis in der Anwendung informiert.

(3) Zeiten, in denen die Plattform aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Plattformbetreibers nicht erreichbar ist (zum Beispiel Ausfälle von Vorlieferanten, Stromausfälle oder Angriffe auf die Infrastruktur), gelten nicht als zu vertretende Nichtverfügbarkeit.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Plattformbetreibers für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(2) Der Plattformbetreiber haftet uneingeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie
  • soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Plattformbetreiber nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Plattformbetreiber nach den Absätzen 2 und 3 nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Verein für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Eigenverantwortung des Vereins für die Datensicherung regelt § 14.

(5) Für Inhalte, die von Vereinen oder Endnutzern eingestellt werden, haftet der Plattformbetreiber nicht (siehe § 8).

(6) Gegenüber dem Verein als Unternehmer verjähren Ansprüche wegen Mängeln sowie Schadensersatzansprüche aus einfacher Fahrlässigkeit innerhalb von 12 Monaten. Diese Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, nicht im Rahmen einer übernommenen Garantie und nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Gegenüber Endnutzern, die Verbraucher sind, bleibt es ausnahmslos bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Sperrung und außerordentliche Beendigung

(1) Der Plattformbetreiber kann den Account eines Endnutzers oder den Zugang eines Vereins vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn

  • konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bestehen,
  • Inhalte gegen geltendes Recht oder gegen die Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen verstoßen,
  • der Plattformbetrieb durch missbräuchliches Verhalten ernsthaft gefährdet wird, zum Beispiel durch wiederholte Sicherheitsverstöße oder durch das Versenden von Spam,
  • sich der Verein dauerhaft mit der Zahlung in Verzug befindet (§ 5), oder
  • ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen die Werte- und Inhaltsrichtlinie (§ 9) besteht.

Über eine Sperrung wird der betroffene Verein oder Endnutzer unverzüglich informiert.

(2) Bei Verstößen gegen die Werte- und Inhaltsrichtlinie (§ 9) richtet sich die Reaktion nach der Schwere des Verstoßes:

  • Einzelner Inhalt: Betrifft der Verstoß einen einzelnen Inhalt, etwa einen Beitrag, ein Dokument oder eine Mitteilung, weist der Plattformbetreiber den Verein oder den Endnutzer zunächst auf den Verstoß hin und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme sowie zur Entfernung des Inhalts innerhalb einer angemessenen Frist. Eine Sperrung erfolgt erst, wenn der Inhalt nicht entfernt wird oder sich der Verstoß wiederholt.
  • Strukturelle Nutzung: Dient eine Vereinsapp erkennbar ganz oder wesentlich der Organisation einer rechtsextremen, menschenfeindlichen oder demokratiefeindlichen Vereinigung, ist der Plattformbetreiber nach Kenntniserlangung und sorgfältiger Prüfung berechtigt, den Zugang sofort und ohne vorherige Stellungnahme zu sperren. Die Benachrichtigung erfolgt unverzüglich nach der Sperrung; eine nachträgliche Stellungnahme bleibt möglich.

(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Ein Verstoß gegen die Werte- und Inhaltsrichtlinie (§ 9) stellt für den Plattformbetreiber in der Regel einen wichtigen Grund dar.

(4) Im Fall einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem Verein wird diesem, soweit nicht ein Verstoß gegen § 9 oder ein anderer schwerwiegender Grund entgegensteht, eine angemessene Frist von 30 Tagen zur Sicherung seiner Daten eingeräumt.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung der Plattform, abrufbar unter unsere-vereinsapp.de/datenschutz.

(2) Die datenschutzrechtlichen Rollen sind getrennt: Für die Account-Daten der Endnutzer und für die Abrechnung ist der Plattformbetreiber selbst Verantwortlicher. Für die Daten, die ein Verein innerhalb seiner Vereinsapp verarbeitet (insbesondere die Daten seiner Mitglieder), ist der Verein Verantwortlicher; der Plattformbetreiber ist insoweit Auftragsverarbeiter des Vereins.

(3) Mit jedem Verein wird daher ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Dieser ist als eigenständiges Dokument unter unsere-vereinsapp.de/avv/v1 veröffentlicht und Teil des Nutzungsvertrags. Der AVV wird nicht stillschweigend mitgeschlossen, sondern durch eine gesonderte, aktive Bestätigung einer Person der Vereinsleitung erteilt; die Zustimmung wird protokolliert. Soweit sich der AVV und diese Nutzungsbedingungen im Bereich des Datenschutzes widersprechen, gehen die Regelungen des AVV vor.

(4) Zur Erbringung der Leistung setzt der Plattformbetreiber Dienstleister ein. Als Unterauftragnehmer im Sinne des AVV sind dies die Hetzner Online GmbH (Hosting), Sand Dune Mail Limited / SMTP2GO (E-Mail-Versand) und die Hostinger International Ltd. (E-Mail-Postfächer des Plattformbetreibers). Für die Abrechnung des Abonnements wird zusätzlich der Zahlungsdienstleister Stripe eingesetzt. Stripe ist kein Unterauftragnehmer des Vereins, da die Abrechnung in eigener Verantwortung des Plattformbetreibers erfolgt; Stripe ist insoweit Auftragsverarbeiter des Plattformbetreibers. Einzelheiten enthalten die Datenschutzerklärung und der AVV.

§ 14 Datensicherung

(1) Der Plattformbetreiber erstellt regelmäßige Sicherungskopien der Plattformdaten. Diese werden rollierend für eine Dauer von maximal 7 Tagen vorgehalten und in einem Rechenzentrum in Deutschland gespeichert.

(2) Diese Sicherungskopien sind eine angemessene technische Schutzmaßnahme, ersetzen aber keine vollständige Archivierung. Dem Verein wird ausdrücklich empfohlen, von wichtigen Daten eigene Sicherungskopien anzulegen. Hierfür stehen die Exportfunktionen der Plattform zur Verfügung (siehe § 15). Die Verantwortung für eine eigene Datensicherung verbleibt beim Verein.

§ 15 Vertragsdauer, Kündigung und Folgen der Beendigung

15.1 Verein

(1) Der Nutzungsvertrag mit dem Verein wird als Monatsvertrag geschlossen. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat und kann vom Verein jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.

(2) Der Verein kündigt, indem er seine Vereinsapp über den Vereinsmanager deaktiviert. Eine Kündigung per E-Mail oder in sonstiger Textform bleibt zusätzlich möglich.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 12) bleibt unberührt.

(4) Vor der endgültigen Löschung kann der Verein seine Daten über die Plattform exportieren. Der Datenexport umfasst:

  • die Buchungen je Mitglied als CSV-Datei,
  • einen Gesamtexport von Veranstaltungen, Buchungen und Mitgliederdaten in einem maschinenlesbaren Format; der Mitgliederexport umfasst Vor- und Nachname, Kontakt-E-Mail-Adresse, Rolle, das Mitglied-seit-Datum und den Mitgliedsstatus, nicht jedoch plattforminterne Konto- und Anmeldedaten, und kann nur von Personen der Vereinsleitung mit der Berechtigung „Vereinsmanager aufrufen" ausgelöst werden,
  • den einzelnen Download der hochgeladenen Dokumente sowie die PDF-Rechnungen.

Nach der Kündigung beziehungsweise Deaktivierung bleibt der Datenexport für 2 Monate möglich. Da der Gesamtexport sehr sensible Mitgliederdaten enthält, gibt der Plattformbetreiber jede Exportanfrage gesondert manuell frei.

(5) Die Vereinsdaten werden 90 Tage nach der Deaktivierung der Vereinsapp automatisch gelöscht. Abrechnungsrelevante Daten, insbesondere Rechnungen und Zahlungsbelege, bewahrt der Plattformbetreiber aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO, § 257 HGB) für 10 Jahre auf.

15.2 Endnutzer

(1) Der Account eines Endnutzers besteht unbefristet und kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt durch die Deaktivierung des Accounts im persönlichen Profil.

(2) Die Account-Daten werden 45 Tage nach der Deaktivierung des Accounts automatisch bereinigt. Wird ein Account ohne Deaktivierung über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht mehr für eine Anmeldung genutzt, wird er nach Ablauf dieser Frist gelöscht.

(3) Endnutzer können ihre personenbezogenen Daten über die Datenauskunftsfunktion der Plattform exportieren.

§ 16 Änderung der Nutzungsbedingungen

(1) Der Plattformbetreiber kann diese Nutzungsbedingungen ändern. Bei der Art und Weise der Änderung wird zwischen unwesentlichen und wesentlichen Änderungen unterschieden.

(2) Unwesentliche Änderungen (zum Beispiel redaktionelle Anpassungen oder die Beschreibung neuer Funktionen ohne Nachteil für den Vertragspartner) teilt der Plattformbetreiber dem Verein oder dem Endnutzer mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail an die hinterlegte Adresse mit. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens und auf das Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Vertragspartner fristgerecht, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens außerordentlich kündigen.

(3) Wesentliche Änderungen, insbesondere Änderungen der Preise, der Hauptleistungspflichten oder von Verbraucherrechten, werden nur mit der ausdrücklichen aktiven Zustimmung des Vertragspartners wirksam. Ohne Zustimmung wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

(4) Diese Regelung gilt nicht für Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (§ 13). Für dessen Änderung gilt ausschließlich das im AVV selbst geregelte Verfahren.

§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Endnutzer Verbraucher, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates anwendbar, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Plattformbetreibers; zuständig sind die Gerichte in Heilbronn. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Der Plattformbetreiber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 18 Rechte am geistigen Eigentum

(1) Alle Rechte an der Software der Plattform, am Logo „Unsere Vereinsapp", an den Gestaltungsvorlagen und an den vorgegebenen Standardbildern verbleiben beim Plattformbetreiber. Der Verein und die Endnutzer erhalten für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform.

(2) Eine Rückwärtsentwicklung der Software ist nicht gestattet, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

(3) Die Rechte an den vom Verein oder vom Endnutzer eingebrachten Inhalten (zum Beispiel Logo, Bilder, Dokumente, Texte) verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Verein und der Endnutzer räumen dem Plattformbetreiber das zur Durchführung des Vertrags erforderliche Nutzungsrecht ein, insbesondere zur Speicherung, zur Anzeige, zur technisch bedingten Vervielfältigung und zur Erstellung von Sicherungskopien. Ein darüber hinausgehendes Verwertungsrecht wird nicht eingeräumt.

(4) Eine Nennung des Vereinsnamens oder des Vereinslogos als Referenz, etwa auf der Website des Plattformbetreibers, erfolgt ausschließlich nach gesonderter, ausdrücklicher Einwilligung des betroffenen Vereins.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Textform: Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags, insbesondere Kündigungen, bedürfen mindestens der Textform. Eine E-Mail genügt diesem Erfordernis.

(2) Mitteilungen: Mitteilungen des Plattformbetreibers an den Verein oder den Endnutzer erfolgen an die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse. Mitteilungen an den Plattformbetreiber sind an unsere-vereinsapp@mkarls.de oder über das Ticketsystem zu richten.

(3) Aufrechnung: Der Verein kann gegen Forderungen des Plattformbetreibers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Anlage: Hinweise zum Widerrufsrecht für Endnutzer

Der persönliche Account für Endnutzer wird kostenlos bereitgestellt. Zwischen dem Plattformbetreiber und dem Endnutzer kommt kein entgeltlicher Verbrauchervertrag zustande. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nach derzeitiger Rechtslage nicht.

Vorsorglich wird auf Folgendes hingewiesen: Soweit ein Widerrufsrecht bestehen sollte, stimmt der Endnutzer mit der Aktivierung seines Accounts ausdrücklich zu, dass der Plattformbetreiber mit der Erbringung der digitalen Leistung sofort beginnt. Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis, dass ein etwaiges Widerrufsrecht mit der vollständigen Bereitstellung der digitalen Leistung nach § 356 Abs. 5 BGB erlischt.

Vereine sind im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit keine Verbraucher; ihnen steht kein Widerrufsrecht zu.